Liebe Kolleginnen und Kollegen in den MAVen der Diakonie Hessen,
die Schutzmaßnahmen gegen die weitere Ausbreitung von Covid 19 haben mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 12.12.2021 eine neue Stufe erreicht. Für bestimmte Branchen insbesondere im Gesundheitswesen gibt es ab Mitte März 2022 eine Impfpflicht für die Beschäftigten. Nur wer spätestens zum 15.03.2022 nachgewiesen hat, vollständig geimpft bzw. genesen zu sein oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden zu dürfen, kann weiter beschäftigt werden.
Diese gesetzliche Regelung und ihre möglichen Rechtsfolgen lösen eine Flut von Fragen aus, denen wir als MAVen gegenüber den Beschäftigten und den Einrichtungsleitungen möglichst kompetent begegnen sollten.
Dazu bieten wir euch ein 4-stündiges Online-Seminar mit Fachanwälten der Kanzlei Feuerhahn an zwei Terminen an, und zwar
am Donnerstag, 17. Februar 2022, von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr oder
am Montag, 21. Februar 2022, von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Weitere Informationen findet ihr in unserem Veranstaltungskalender!
Bei größerem Bedarf werden wir einen weiteren Termin anbieten.
Euer GAMAV DH-Vorstand