In den letzten Wochen fanden in der Diakonie Hessen MAV‑Neuwahlen statt

Allen neu gewählten und erneut bestätigten Mitarbeitervertreter:innen sprechen wir unsere herzlichen Glückwünsche aus und wünschen ihnen viel Erfolg für die kommende Amtszeit. Die Arbeit in der MAV erfordert neben persönlichem Engagement und Durchhaltevermögen auch ein solides Wissen im Mitarbeitervertretungs- sowie im Arbeitsrecht.

Um diese wichtigen Kenntnisse zu erwerben und zu vertiefen, regelt das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG), dass MAV-Mitglieder während ihrer Amtszeit für die Teilnahme an Fortbildungen und Schulungen Anspruch auf Freistellung von insgesamt jeweils vier Wochen haben.

Werft gerne einen Blick auf diese Seite und informiert euch über passende Fortbildungsangebote!