Buko, KASSEL. Die Ampel-Koalition hat sich in den Koalitionsvertrag geschrieben, dass sie gemeinsam mit den Kirchen prüfen wollen, inwieweit das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. In einem Schreiben an die Verantwortlichen der Koalition haben wir deutlich gemacht, dass wir – die Bundeskonferenz – bei dieser Prüfung einbezogen sein müssen. Weiter haben wir Beispiele aufgezeigt, warum nicht nur eine Prüfung, sondern Veränderungen notwendig sind.
Die Bundeskonferenz vertritt die Interessen der rund 650.000 Beschäftigten der Diakonie bundesweit. Seit vielen Jahren fordern wir, gemeinsam mit den diakonischen Beschäftigten und der Gewerkschaft ver.di, die Stärkung der Arbeitnehmer*innenrechte und der betrieblichen Mitbestimmung in kirchlichen und diakonischen Betrieben. Die Abschaffung der kirchenrechtlichen Privilegien hinsichtlich des Arbeitsrechts, der betrieblichen Mitbestimmung und der Unternehmensmitbestimmung sind längst überfällig.
Quelle: Buko, 21.02.2022
Link zum vollständigen Originalartikel und zum offenen Brief der Buko an die Fraktionen der Regierungskoalition: