Kassel, 31.08.2020

Bild von Alexandra_Koch auf Pixabay
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Ermöglichung von digitalen MAV Sitzungen? – Auch die Bundeskonferenz (Buko) sieht dazu keine zwingende Notwendigkeit!

Aktuelle Stellungnahme der Buko zur beabsichtigten gesetzesvertretenden Verordnung zu § 26 Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) der EKD – „Ermöglichung von digitalen MAV-Sitzungen“.

Die Bundeskonferenz lehnt aus guten Gründen eine Änderung des MVG.EKD durch eine gesetzesvertretende Verordnung ab und pocht auf die Beibehaltung der bisherigen ausreichenden Regelungen zur Durchführung vom MAV Sitzungen.

Die Stellungnahme der Buko zur geplanten Änderung von § 26 MVG.EKD, adressiert an das Kirchenamt der EKD in Hannover als PDF-Dokument zum Download (Dateigröße: 306 KB)

 

Siehe in diesem Zusammenhang auch unseren Onlineartikel vom 08.07.2020: „MAV Beschlüsse mittels Videokonferenzen?“

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