Ermöglichung von digitalen MAV Sitzungen? – Auch die Bundeskonferenz (Buko) sieht dazu keine zwingende Notwendigkeit!
Aktuelle Stellungnahme der Buko zur beabsichtigten gesetzesvertretenden Verordnung zu § 26 Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) der EKD – „Ermöglichung von digitalen MAV-Sitzungen“.
Die Bundeskonferenz lehnt aus guten Gründen eine Änderung des MVG.EKD durch eine gesetzesvertretende Verordnung ab und pocht auf die Beibehaltung der bisherigen ausreichenden Regelungen zur Durchführung vom MAV Sitzungen.