Arbeitgeber müssen bisherigen Entwurf zum Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG) für die Diakonie Hessen zurück ziehen.
Zur kommenden Herbstsynode soll eine neue Variante eingebracht werden.
Arbeitgeber müssen bisherigen Entwurf zum Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG) für die Diakonie Hessen zurück ziehen.
Zur kommenden Herbstsynode soll eine neue Variante eingebracht werden.