Marburg-Wehrda · Gemeinsame Vollversammlung & Wahlversammlung am 29.08.2018!

Liebe Kolleginnen und Kollegen in den MAVen der Diakonie Hessen

Ende August 2018 – konkret am 29.08.2018 – soll ein neuer Gesamtausschuss für den Geltungsbereich der Diakonie Hessen gewählt werden.

Die Vorstände der amtierenden Gesamtausschüsse haben per mail zur Wahlversammlung und der Durchführung der Wahl des neuen Gesamtausschusses für die Diakonie Hessen eingeladen. Mit dem Vorstand der Diakonie Hessen wurde abgestimmt, dass die Wahl erst nach den Hessischen Sommerferien stattfinden soll und im Rahmen der per mail Ende Juni 2018 eingeladenen „Gemeinsamen Vollversammlung für die Diakonie Hessen“ am Mittwoch, den 29. August 2018 ab 10.00 Uhr in der Evangeliumshalle, Oberweg 60 in 35041 Marburg-Wehrda durchgeführt wird.

Wir bitten, die teilweise unkonkreten Aussagen zu den Rahmenbedingungen für die Wahl in der Einladung zur Vollversammlung zu entschuldigen. Die Erklärung dafür lautet: da das MVG.DW für die Wahl des Gesamtausschusses keine eigenständige Wahlordnung enthält, wurde ersatzweise von den amtierenden Gesamtausschüssen ein Regelungswerk erarbeitet und am 31.07.2018 mit dem Vorstand der Diakonie Hessen besprochen. Bei diesem Termin äußerten die Vorstandsmitglieder der Diakonie Hessen erhebliche rechtliche Bedenken insbesondere gegen die angedachte Vorabveröffentlichung von Interessenten für die anstehende Wahl.

Zur Erinnerung: wir hatten im Juni 2018 informiert, dass an einer Kandidatur interessierte Kolleginnen und Kollegen ein Bild und einen Vorstellungstext von sich und ihren Intentionen für die Arbeit im Gesamtausschuss zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen können.

Da wir natürlich Interesse an einer rechtskonformen Durchführung der Wahl zum Gesamtausschuss haben, nehmen wir die geäußerten Bedenken sehr ernst. Wir haben über den Vorstand der Diakonie Hessen die Rechtsstelle gebeten, die Bedenken zu konkretisieren, damit sie von einem von uns beauftragten Fachanwalt geprüft werden können. Geprüft werden soll auch, ob durch eine Vorabveröffentlichung von interessierten MAV-Kolleginnen und -kollegen eine unfaire Wahlbeeinflussung oder eine Benachteiligung derer stattfindet, die sich erst auf der Wahlversammlung als KandidatInnen vorstellen möchten. Nach Abschluss dieser rechtlichen Prüfung werden beide Gesamtausschüsse entscheiden, ob die Liste der Interessenten verschickt werden kann oder ob ein solcher Versand die Wahl in so hohem Maße angreifbar macht, dass sie erfolgreich angefochten werden könnte.

Sollte ein Vorabversand erfolgen, werden wir später eingehende Vorstellungstexte mit Foto im August 2018 über den gleichen Verteiler versenden – Bitte denkt daran, dass eine Veröffentlichung nur möglich ist, wenn die Kandidatin/der Kandidat eine schriftliche Einverständniserklärung für einen Versand von Text und Foto über den Email-Verteiler der Gesamtausschüsse mitschickt.

An dieser Stelle bedanken wir uns bei allen, die uns ihr Interesse an einer Kandidatur bekundet und interessante Vorstellungstexte und Bilder zugeschickt haben.

Auch werden wir sicherstellen, dass vor der eigentlichen Wahlhandlung die MAV-VertreterInnen am 29.08.2018 die Inhalte einer Wahlordnung besprechen und darüber abstimmen können. Wir werden den Entwurf einer Wahlordnung vor dem 29.08.2018 an alle MAVen versenden, damit eine inhaltliche Vorbereitung möglich ist. Ein wichtiger Punkt wird sein, dass auch nicht anwesende KandidatInnen zur Wahl zugelassen werden sollen. Nach unserer Auffassung dürfen Urlaub, Krankheit oder eine Verhinderung aus anderen Gründen nicht zum Verlust des passiven Wahlrechts führen. Ohne der Entscheidung über die Wahlordnung auf der Vollversammlung/Wahlversammlung vorweggreifen zu wollen, bitten wir alle MAVen, Interessenten auch dann zur Wahl zu ermuntern, wenn sie am 29.08.2018 nicht nach Wehrda kommen können. In einem solchen Fall muss eine schriftliche Erklärung zur Wahlkandidatur am Wahltag vorliegen.

Zu der Wahlversammlung, die im Anschluss an die Vollversammlung stattfinden wird, entsendet jede Mitarbeitervertretung eines ihrer Mitglieder als Vertreterin oder Vertreter. Wahlberechtigt ist unabhängig von der Größe der MAV nur diese/r anwesende Vertreter/in.

Auf der Vollversammlung, zu der die MAVen auch mehrere MAV-Mitglieder entsenden dürfen, werden wir, unterstützt von Rechtsanwalt Sven Feuerhahn, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die erarbeiteten Konkretisierungen vor der eigentlichen Wahlhandlung darstellen und diskutieren. Nach unserem Verständnis bringt es Sinn, wenn die MAVen die über den gesetzlichen Rahmen vorgesehenen Regelungen abstimmen. Der Vorstand der Diakonie Hessen sieht hier eine Mehrheitsentscheidung als legitimierend an.

Bitte meldet euch für die Wahlversammlung am 29.08.2018 in Wehrda an. Falls noch nicht geschehen, meldet euch bitte auch zur Vollversammlung am 29.08.2018 in Wehrda an.

Anmeldeunterlagen sind unter dem Menüpunkt „GAMAV-Wahl 2018″ zu finden

Wir werden in Kürze weitere Informationen und Unterlagen versenden und in der Website einstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Vorstände der Gesamtausschüsse
Für die Gesamtausschüsse HN und KW

Mit freundlichen Grüßen

Edith Heller
Reiner Friele