Kassel, 10.07.2017 · ARK DD · Kirchengericht segnet Alleinherrschaft diakonischer Arbeitgeber ab

Bundeskonferenz (Buko) · Am 28. Juni 2017 fand vor dem Kirchengericht der EKD eine denkwürdige Verhandlung statt. Gegenstand war die am 3. April 2017 durchgeführte so genannte „Schlichtung“ für die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK). Dort hatten die Arbeitgeber der Diakonie mit Unterstützung eines von der EKD benannten Juristen, den die Arbeitnehmerseite der ARK nicht für unparteiisch hält und ablehnt, Änderungen der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) beschlossen.

Die Schlichtung kam zustande, weil in der ARK keine Kompromisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gefunden werden konnten. Die Arbeitnehmerseite verzichtete deshalb auf weitere sinnlose Teilnahme an Sitzungen der ARK. Die Arbeitgeber leiteten daraufhin die „Schlichtung“ ein. Auch diese fand ohne Beteiligung der Arbeitnehmerseite statt, weil der von der EKD ernannte Jurist, der als Schlichter fungieren sollte, schon in der ersten Runde deutlich machte, dass er eindeutig auf der Seite der Arbeitgeber stand. Ohne Arbeitnehmerbeteiligung fasste die „Schlichtung“ dann Beschlüsse …

Das sagt die Buko (Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich, Kassel) zum Ausgang der Kirchgerichtsverhandlung am 28. Juni 2017. Den vollständigen Kommentar gibt es hier als PDF-Dokument zum Download (Dateigröße: 45 KB)