Anwendung der ACK-Klausel bei den Wahlen der Mitarbeitervertretung?

Rechtzeitig vor den nächsten Wahlen zur Mitarbeitervertretung wird für die Diakonie Hessen geprüft, ob die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche für die Wahlen zur Mitarbeitervertretung in der Diakonie Hessen eingeführt werden soll (Hessen und Nassau) oder auch in Kurhessen-Waldeck wegfallen wird (dies war bisher unterschiedlich geregelt).

Beide Gesamtausschüsse haben eine gemeinsame Stellungnahme verfasst, die hier nachfolgend als Download zur Verfügung gestellt ist. Wir sind dafür, dass alle Beschäftigten für die MAV kandidieren können, unabhängig davon, ob sie Mitglied in einer christlichen Kirche sind oder nicht.

Am 22. März 2017 findet ab 15 Uhr in Kassel zu der Frage eine Anhörung vor dem gemeinsamen Synodalausschuss beider Landessynoden statt, zu der auch unsere Gesamtausschüsse eingeladen sind.

Die Stellungnahme der Gesamtausschüsse gibt es hier als PDF-Dokument zum Download (Dateigröße: 405 KB)