da wir einige Rückfragen zu unserer E-Mail vom 24.02.2025 bezüglich der Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte bekommen haben, möchten wir euch noch ein Hilfsmittel an die Hand geben.
Um euch die Beratung eurer Mitarbeitenden zu erleichtern, haben wir die Mustergeltendmachung von ver.di für unsere Bereiche angepasst.
Bevor ihr es den Mitarbeitenden zur Verfügung stellt, solltet ihr es auf eure AVR (AVR.HN oder AVR.KW) anpassen. Hier ist, je nach Eingruppierung, der Überstundenzuschlag unterschiedlich veranschlagt. Die gelb markierten Passagen müsst ihr nach Anpassung ganz löschen, sie dienen nur als Anpassungshilfe.
Beachtet ebenfalls, dass der Zeitraum der Geltendmachung aufgrund der Ausschlussfrist immer entsprechend angepasst werden muss.
Wir vermuten, dass die ARK die Arbeitsvertragsrichtlinien nach Maßgabe der aktuellen Rechtsprechung ändern wird. Bis das passiert, kann es allerdings dauern. Daher die Empfehlung, dass die Mitarbeitenden einzeln ihre Geltendmachung schreiben, damit ihnen keine weiteren Ansprüche verloren gehen.
Der letzte Abschnitt ist für die zusätzliche Einforderung einer Entschädigung nach AGG wegen Diskriminierung, dieses geht nur, wenn mehr Frauen als Männer bei euch im Betrieb in Teilzeit arbeiten.
Weitere Infos findet ihr auch bei ver.di
2025-06 Geltendmachung Überstundenzuschläge Teilzeitkräfte_HN
2025-06 Geltendmachung Überstundenzuschläge Teilzeitkräfte_KW
Öffentlichkeitsausschuss des GAMAV DH