Zusammenfassung des GAMAV.DH zu den ARK.DH-Beschlüssen vom 19.05.2025 und 16.06.2025

Grafik: GAMAV DH News. Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Diakonie Hessen
© GAMAV DH


Aufgrund zahlreicher Nachfragen aus den MAVen hat sich der GAMAV.DH dazu entschlossen, die jüngsten Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission DH zu den Änderungen der AVRen Kurhessen-Waldeck und Hessen-Nassau zusammenzufassen und einzuordnen, da im Vorfeld dieser Beschlüsse, bedingt durch das System der Arbeitsrechtlichen Kommission und anders als bei Tarifverträgen, keine Rückkopplung, Informationen oder gar Beteiligung der Beschäftigten stattgefunden hat. 

  1. Entgelterhöhung 
    AVR.KW/AVR.HN: Pauschal 4 % ab 01.01.2026 (und nicht schon ab 01.09.2025, wo eine Erhöhung bereits möglich gewesen wäre) Nächste Entgelterhöhung frühestens ab dem 01.07.2027. 

    TVöD: Insgesamt 5,8 % in zwei Stufen ab Mai 2025 mit einer Laufzeit bis 31.03.2027– inflationssensibler und dynamischer. 

    Kommentar: Die Diakonie Hessen bleibt bei der Lohnentwicklung spürbar hinter dem öffentlichen Dienst zurück. 
  1. Zulagen 
    AVR.KW/AVR.HN: Erhöhung der Wechselschichtzulage auf  
    115 bis 150 €. 

    TVöD: Deutlich höhere Zulagen (z. B. 200 € für Wechselschicht). 

    Kommentar: Weiter wachsende finanzielle Attraktivität des öffentlichen Dienstes gegenüber der Diakonie Hessen. 
  1. Jahressonderzahlung (JSZ) 
    AVR.KW/AVR.HN: Reduzierte, teils ergebnisabhängige Zahlungen (z. B. nur 50 % garantiert in beiden Regionen (HN vorher 60 %)). In KW Reduzierung (!) der möglichen Julizahlung um 20% 

    TVöD: Erhöhte, voll garantierte JSZ (90 % bzw. 85 % eingruppierungsabhängig) mit zusätzlicher Wahlfreiheit (z. B. Tausch gegen Urlaubstage). 

    Kommentar: Rückschritt in Planbarkeit und sozialer Absicherung. In HN bislang Kürzung durch die von der MAV beauftragte und vom AG zu bezahlenden Sachverständigen geregelt. Außerdem in HN bislang, wenn zum Stichtag kein Testat vorlag, volle Zahlung. Jetzt fehlt in HN, wie in KW schon immer, jede Fälligkeitsregelung. 
  1. Sonstige Leistungen/Beschlüsse z.B. 
    AVR.KW/AVR.HN: 10,- € Zuschlag für Bereitschaftsdienste ab mindestens 4 Stunden Dauer, Reformationstag arbeitsfrei ohne Zuschläge. Einmalzahlung 31.10.2025 300,-€ brutto bei VZ, TZ entsprechend des Stellenanteils weniger. In KW bis zu 8 Tagen Arbeitsbefreiung für gewählte Vertreter der in der ARK.DH vertretenen Verbände (derzeit VKM und KG) zur Teilnahme an Tagungen. In KW Beginn der Nachtarbeit ab 21:00 Uhr statt wie zuvor ab 20:00 Uhr. 

    TVöD: Modernere Maßnahmen wie zusätzlicher Urlaubstag ab 2027. Entgeltsteigerung zum frühestmöglichen Zeitpunkt und nicht erst zeitverzögert einige Monate später. 

    Kommentar: Symbolpolitik statt strukturellem Fortschritt, geringere Autonomie für Mitarbeitende 
  1. Regionale Ungleichbehandlung 
    Fortbestehende Unterschiede zwischen Hessen-Nassau und Kurhessen-Waldeck. 

    „Angleichung“ führt zu Absenkung, z. B. bei der Jahressonderzahlung. → Kommentar: Fortbestehen 2er AVRen nach der Fusion 2013 untergräbt Glaubwürdigkeit. Aus beiden AVRen scheint man die jeweils ungünstigere Regelung zu übernehmen. 
  1. Streichung von Bonusregelungen (§ 37 Abs. 2 AVR.HN) 
    Wegfall ergebnisabhängiger Boni in HN (bis zu 40 % eines Monatsentgelts) ohne adäquaten Ersatz. 

    Kommentar: Rückbau tariflicher Anreize, demotivierend für engagierte Mitarbeitende – insbesondere in der Eingliederungshilfe. 

Fazit: 

Die Entgeltbeschlüsse der ARK.DH sind intransparent, nicht konkurrenzfähig und in Teilen sogar rückschrittlich. Weil im System der Arbeitsrechtlichen Kommission keine Verhandlung auf Augenhöhe oder Durchsetzungsmacht für die Interessen der Beschäftigten besteht, hat der GAMAV DH eine Mitwirkung in der ARK.DH abgelehnt und tut dies nach wie vor. Das hat Türen geöffnet für andere Protagonisten, die bereitwillig diesen Platz einnehmen. Dies stützt ein System, das die Beschäftigten ausschließt und widerspricht wesentlichen Prinzipien des modernen Arbeitsrechts. 

  • Weiterhin bleiben die AVR.KW/AVR.HN finanziell deutlich hinter den Standards des öffentlichen Dienstes zurück. 
  • Führt Ergebnisabhängigkeit in ursprünglich garantierte Leistungen einein sozialpolitisch riskantes Signal. 
  • Die Ergebnisabhängigkeit kann von Kostenträgern als „freiwillige Leistung“ interpretiert und deren Erforderlichkeit und damit die Refinanzierungsverpflichtung angezweifelt werden
  • Streicht ergebnisabhängige Boni
  • Verpasst erneut die Chance zur Vereinheitlichung der Regelungen, obwohl diese seit der Fusion 2013 überfällig ist. Und wenn sich einzelne Punkte annähern, dann in der Regel zum Nachteil der Beschäftigten (JSZ) oder zum Nachteil der MAVen (Notlagenregelung) und somit auch wieder zum Nachteil der Beschäftigten. 
  • Bestätigt damit erneut die Nachteile des dritten Weges gegenüber echten Tarifverträgen 

Dem steigenden Personalmangel begegnet die DH mit sinkender Attraktivität. Wenn wirtschaftliche Erwägungen strukturell über die soziale Verantwortung gestellt werden, widerspricht dies nicht nur dem vorgeblichen Selbstverständnis kirchlicher Träger, sondern gefährdet langfristig deren Handlungsfähigkeit. 

Gesamteinschätzung:
Die Diakonie Hessen benötigt dringend eine tarifpolitische Neuausrichtung – hin zu verlässlichen, fairen und transparenten Regelungen, die mit dem öffentlichen Dienst mithalten können, also hin zu echten Tarifverträgen, bei denen die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt und im Zweifel auch durchgesetzt werden können! Einen Zwischenschritt in die richtige Richtung hat beispielsweise die ARK EKKW (Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck) gemacht, indem sie beschlossen hat, künftig den TVöD vollumfänglich dynamisch und ohne Zeitverzögerung anzuwenden.  Symbolische Zugeständnisse reichen nicht aus, um engagiertes Personal zu gewinnen oder zu halten.  



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