Die evangelische Kirche und ihre Diakonie haben kein Selbstbestimmungsrecht!
In ihrer diesjährigen Klausurtagung hat sich die Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften u. a. mit der Verfassungsklage der Diakonie Deutschland (DD) gegen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) beschäftigt und die u. g. Resolution verabschiedet. Die Bundeskonferenz (Buko) führt in ihrer Entschließung auf den Kern unseres Rechtsgefüges zwischen Staat und Kirche zurück.
Das BAG hatte geurteilt, dass Diakonische Einrichtungen nicht grundsätzlich von Beschäftigten verlangen können, Mitglied einer Kirche zu sein. Dieses dürfe nur gefordert werden, wenn es für die konkrete Stelle wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist.
Die Resolution der Bundeskonferenz gibt es hier als PDF-Dokument zum Download (Dateigröße: 182 KB)