Unverständlich – Scheitern des Tarifvertrages für die Altenpflege und die Beschlüsse in der ARK-DH!

FRANKFURT AM MAIN. Derzeit erhalten wir vermehrt Anfragen rund um das Thema: „Systeme der Arbeitsrechtssetzung und Lohnfindung“ aber auch zur Frage: „Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages“ für eine Branche seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Wie bereits bekannt, hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas Deutschland am 25.02.2021 einstimmig (!) gegen die Erstreckung des von ver.di und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) abgeschlossenen Tarifvertrages gestimmt.

Dessen ungeachtet gilt der Tarifvertrag seit 01.02.2021 – nur die Möglichkeit, die darin geregelten Arbeits- und Entlohnungsbedingungen ab Sommer 2021 für die gesamte Altenhilfe zur absoluten Untergrenze zu machen, ist erst einmal verspielt. Weiterhin kann die Konkurrenz zwischen den unterschiedlichen Anbietern über den Preis (in der Regel durch Lohndumping) ausgetragen werden.

Die ebenfalls zu einer Entscheidung zur Erstreckung des Tarifvertrages auf die Branche aufgeforderte Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (DD) hat in ihrer Sitzung Ende Februar 2021 keine Entscheidung getroffen.
Die Begründung: „Da die ARK der Caritas abgelehnt hat, kann die Erstreckung selbst bei einem positiven Beschluss der evangelischen Seite nicht erfolgen.“

Wir meinen, das ist ein fatales politisches Signal und eine Bankrotterklärung der Glaubwürdigkeit!

Auch die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Diakonie Hessen (ARK DH) vom 18.02.2021 haben für Verwunderung, Irritationen und verärgerte Reaktionen gesorgt. Die Dienstnehmerseite in der ARK ist ja von der Kirchengewerkschaft und VKM mit insgesamt 7 Personen besetzt. Seit diese beiden Vereinigungen im Frühjahr 2018 die ARK DH besetzt – und damit faktisch erst ermöglicht – haben gab es von deren Seite gegenüber den Mitarbeitervertretungen (MAVen) in der Diakonie Hessen keine Informationen oder Abstimmungen.

Inzwischen sind auf der Dienstnehmerseite nur noch 3 Vertreter*innen Mitarbeitende in diakonischen Einrichtungen, eine ist in der EZVZ und 3 sind in der Evangelischen Kirche Hessen und Nassau beschäftigt. Ihnen gemeinsam ist nur, dass sie Mitglieder im VKM oder in der Kirchengewerkschaft sind. Es gibt und gab von deren Seite keine Angebote, über die angedachten Verhandlungen die MAVen und die ca. 40.000 Beschäftigten zu informieren oder diese gar einzubeziehen.

Das Informationsmaterial zu diesen Themen findet sich hier:

 

Eine Zusammenstellung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Frage „Was ist ein Tarifvertrag?“ als PDF-Dokument zum Download (Dateigröße: 174 KB)

 

Eine inhaltliche Gegenüberstellung von Caritas und ver.di Positionen zum ARK-Caritas-Beschluss vom 25.02.2021. „Faktencheck Caritas“ als PDF-Dokument zum Download (Dateigröße: 174 KB)

 

Eine arbeitsrechtliche Betrachtung und Bewertung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission in der ARK DH vom 18.02.2021 seitens der Kanzlei feuerhahn, Göttingen als PDF-Dokument zum Download (Dateigröße: 257 KB)