“Damit ist ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu einem flächendeckenden Tarifvertrag erreicht”, erklärten die Verhandlungspartner am 1. Februar in Berlin. Der Tarifvertrag soll am 1. August in Kraft treten.
Der Tarifvertrag soll von Bundesarbeitsminister Heil auf die gesamte Altenpflege in Deutschland erstreckt werden und dann allgemeinverbindlich gelten. Die Regelungen müssten dann auch Arbeitgeber einhalten, die nicht in der BVAP organisiert sind. Um den Antrag auf Erstreckung auf die gesamte Branche stellen zu können, müssen allerdings noch die Arbeitsrechtlichen Kommissionen (ARK) der Kirchen zustimmen. Die Kirchen und ihre Sozialverbände verhandeln z.T. die Löhne für die Kirchenbeschäftigten bislang autonom in den ARK.
Der Tarifvertrag sieht ferner vor, die Mindeststundenentgelte für alle Pflegekräfte in der Altenpflege in vier Schritten zu erhöhen und damit auch die Schlechterstellung der Beschäftigten in Ostdeutschland zu beenden.
Arbeitgeberverband will ver.di vor Gericht für „tarifunfähig“ erklären lassen
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) hat bereits Klage gegen den Tarifvertrag angekündigt, berichtet der Mediendienst epd-sozial. Dieser werde beim zuständigen Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg beantragen, die Tarifunfähigkeit von ver.di in der Altenpflege festzustellen. Der Tarifvertrag mit der BVAP wäre dann nichtig, und die Allgemeinverbindlichkeit wäre gescheitert, erklärte Verbandspräsident Thomas Greiner am 1. Februar in Berlin. Begründet wird die Klage damit, dass nur ein sehr kleiner Teil der Pflegekräfte ver.di-Mitglied sei. “Die Gewerkschaft ver.di ist in der Altenpflege so gut wie nicht existent”, sagte Greiner.
Weitere Details dazu in der gemeinsamen Pressemitteilung von BVAP und ver.di:
https://gesundheit-soziales.verdi.de/tarifbereiche/altenpflege/++co++cb4d5a60-6467-11eb-ac5d-001a4a160100