Diakonie Hessen (DH) gewährt keine Anerkennung von „Plusstunden“ für Gesamtausschuss (GAMAV KW) Tätigkeiten
Der Kirchengerichtshof in Hannover (KGH) beschreibt in seiner Entscheidung vom 18.12.2017 zu Lasten des GAMAV KW ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen GAMAV und der DH – muss aber berücksichtigen, dass im MVG-Anwendungsgesetz der DH (MVG.DW) bewusst die Auslassung von § 19 Abs. 2 und § 54 MVG.EKD vorgesehen ist.
Die Gesamtausschüsse im Bereich der DH streiten seit geraumer Zeit mit den Arbeitgebern über die Gestaltung des Anwendungsgesetzes MVG.DW hinsichtlich der Arbeitsbedingungen der Gesamtausschüsse. U.a. auch über die Gewährung von Freizeitausgleich, der über das jeweilige Freistellungskontingent der Mitglieder des Gesamtausschusses hinausgeht.
Grundlegend hierbei ist § 8 (6) MVG.DW der die Freistellung abschließend regelt. Über das dort vorgesehene Freistellungskontingent hinaus, besteht kein weiterer zeitlicher Anspruch für Aufgaben der jeweiligen GAMAV Mitglieder. Zusätzliche Kontingente können danach nur einvernehmlich zwischen den jeweiligen Gesamtausschüssen und der DH vereinbart werden. KG und KGH sehen hier eine im Anwendungsgesetz verankerte strukturelle Ungleichheit im Verhältnis Gesamtausschuss und DH.
Damit folgt die DH anderen Regeln zur GAMAV Tätigkeit als sie in § 54 MVG.EKD festgelegt sind. Insbesondere auch in Bezug zu § 19 (2) MVG.EKD. Gravierend dabei ist die im MVG.DW bewusste Auslassung bzw. Nichterwähnung von § 19 (2) MVG.EKD. Stellt doch gerade diese Regelung im MVG.EKD sicher, dass zusätzlich zum pauschalisierten Freistellungskontingent ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung besteht, wenn dies zur Sicherung der Aufgaben des GAMAV notwendig ist. Diese zusätzliche Freistellung ist gerichtlich durchsetzbar. Eine solche Sicherung zur Wahrnehmung der Mitbestimmung fehlt jedoch in § 8 MVG.DW.
Der beschriebene Sachverhalt als auch ungenügende Regelungen zur Bildung eines Gesamtausschusses und die fehlende Verzahnung mit § 54 MVG.EKD bedürfen dringend einer „Überarbeitung“ und werden uns in 2018 weiterhin stark beanspruchen. Dies bedeutet aber bislang noch eine skandalöse Schlechterstellung der GAMAV Arbeit im Bereich der Diakonie Hessen im Vergleich zu den anderen diakonischen Landesverbänden.