MAV Wahl 2026

Liebe Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter,

wie viele von euch bereits mitbekommen haben, wurde seitens der EKD vergessen parallel zur neuen Wahlordnung entsprechende Regelungen im MVG.EKD neu zu regeln.

Da das MVG.EKD gegenüber einer Verordnung wie der Wahlordnung höher zu bewerten ist, kann die neue Wahlordnung 2026 noch nicht angewendet werden.

Wie dies rechtlich einzuordnen ist, müssen wir erst klären. Dazu sind wir bereits im Austausch mit den bekannten Kanzleien. Daher kann die von uns erarbeitete Wahlhilfe für 2026 noch nicht veröffentlicht werden.

Sobald Klarheit besteht, werden wir euch informieren.

Den aktuellen Stand werdet ihr auf unserer Vollversammlung am 29.10.2025 erfahren.

Mit kollegialen Grüßen

GAMAV DH