Infos zur neuen Wahlordnung

Liebe Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter,

wie viele von euch bereits mitbekommen haben, wurde seitens der EKD vergessen parallel zur neuen Wahlordnung entsprechende Regelungen im MVG.EKD neu zu regeln.

Da das MVG.EKD gegenüber einer Verordnung wie der Wahlordnung höher zu bewerten ist, kann die neue Wahlordnung 2026 noch nicht angewendet werden.

Unsere Empfehlung ist beide Regelungen anzuwenden. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Wahlvorstand weiterhin in einer Mitarbeitendenversammlung gewählt werden (nach alter Vorschrift) und gleichzeitig auch durch die Mitarbeitendenvertretung bestimmt werden (nach neuer Vorschrift).

Bitte nutzt den folgendem Meldebogen, um Euch bei uns zu registrieren.

Meldebogen

​Mit kollegialen Grüßen

GAMAV DH