Liebe Kolleginnen und Kollegen.
die Neuwahlen stehen vor der Tür!
Der Wahlzeitraum liegt zwischen dem 01.01.2026 und dem 30.04. 2026. Die MAVen sollten sich schon im Vorfeld kundig machen, wie die Neuwahlen angestoßen werden und sich die Wahlvorstände bilden, damit die Wahlen gesetzeskonform und möglichst reibungslos
durchgeführt werden können. Folgende Fragen stellen sich etwa: Was sind die konkreten Aufgaben des Wahlvorstands? Welche formalen Voraussetzungen sind zu beachten? Sind Fristen einzuhalten? Woher bekommt der Wahlvorstand die erforderlichen Informationen und Unterlagen? Wie viel Zeit steht dem Wahlvorstand zu Verfügung?
Dem Wahlvorstand kommt eine verantwortungsvolle Aufgabe zu. Er muss die Wahl der MAV, SBV und JAV auf Grundlage des Mitarbeitervertretungsgesetzes und der Wahlordnung organisieren. Hierzu benötigt er die erforderlichen Kenntnisse.
Mitglieder des Wahlvorstands haben für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, die ihnen für ihre Tätigkeit erforderliche Kenntnisse vermitteln, Anspruch auf Arbeitsbefreiung von bis zu zwei Arbeitstagen ohne Minderung der Bezüge (§ 13 Abs. 5 MVG).
Die Gesamtausschüsse bieten Tagesschulungen für MAVen und Wahlvorstände an (Termine und Veranstaltungsorte siehe Ausschreibung). Der Teilnahmebeitrag von 250,00 € beinhaltet Kosten für den Tagungsort, Referent*innen und die Tagungsverpflegung/-getränke für die TeilnehmerInnen; die anfallenden Reisekosten sind mit der jeweiligen Einrichtung separat abzurechnen. Auch MAVen und Wahlvorstände, die sich dazu entschieden haben, nicht im vereinfachten Wahlverfahren zu wählen, können an dieser Schulung teilnehmen!
Über eine rege Teilnahme würden wir uns freuen!
Stornierungsbedingungen:
Bei einer schriftlichen Stornierung kürzer als 5 Wochen vor Seminarbeginn oder bei Nichtteilnahme
beim Seminar wird die volle Seminargebühr (Verpflegung und Seminarkosten) in Rechnung gestellt.