Für MAVen aus kleinen Einrichtungen mit nicht mehr als 100 Wahlberechtigten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die MAV-Wahlen stehen im aktuellen Wahlzeitraum vom 01.01.2026 bis zum 30.04.2026 an. Während in größeren Einrichtungen zwingend ein Wahlvorstand zu bilden ist, wird in kleinen Einrichtungen mit nicht mehr als 100 Mitarbeiter:innen die Wahl grundsätzlich in einem vereinfachten
Wahlverfahren durchgeführt. Auch wenn die Regelungen hier nicht so komplex sind wie in größeren Einrichtungen, gilt es, diverse Vorschriften aus dem Mitarbeitervertretungsgesetz und der Wahlordnung zu beachten, damit die MAV-Wahlen ordnungsgemäß und demokratischen Grundsätzen entsprechend durchgeführt werden können. Nur so kann eine Anfechtbarkeit der Wahl vermieden werden. Vom vereinfachten Wahlverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen auch abgewichen werden. Wie man dies rechtssicher in die Wege leiten kann, soll ebenfalls in diesem Online-Schulungstermin besprochen werden. Das Angebot richtet sich explizit an MAV-Mitglieder, deren Einrichtungen nicht mehr als 100 Wahlberechtigte beschäftigen. Die Schulung ist erforderlich i.S.d. § 19 Abs. 3 MVG.EKD. Wir laden Euch ein, an diesem Angebot teilzunehmen und freuen uns auf Euch!
Stornierungsbedingungen:
Bei einer schriftlichen Stornierung kürzer als 1 Woche vor Seminarbeginn oder bei Nichtteilnahme
des Seminars wird die volle Seminargebühr in Rechnung gestellt.