Buko (Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der MAVen im diakonischen Bereich) startet großangelegte Unterschriften-Aktionen zur verpflichtenden Einführung von Einigungsstellen und zur Streichung der ACK-Klausel.
Einigungsstellen
Seit Jahren fordern die Mitarbeitervertretungen im diakonischem Bereich die verpflichtende Einrichtung von „Einigungsstellen“ im MVG.EKD festzuschreiben. Die Einigungsstellen, die im BetrVG vorgeschrieben sind, gehören zu den elementaren Mitbestimmungsinstrumenten der Betriebsräte.
Bisher ist die EKD dieser Forderung nur so weit nachgekommen, dass sie die Möglichkeit einer Einigungsstelle per Dienstvereinbarung einräumt (§36a MVG.EKD). Da solch eine Dienstvereinbarung nur freiwillig zustande kommen kann, und Leitungen i.d.R. an echter Mitbestimmung im Betrieb kein Interesse haben, sind bislang kaum Einigungsstellen in unseren Bereichen entstanden.
ACK-Klausel
§ 10 (1) b) MVG.EKD bestimmt, dass nur Mitglieder christlicher Kirchen in die Mitarbeitervertretung gewählt werden dürfen. Zwar haben einige Landeskirchen (u.a. die EKHN) diese Bestimmung nicht übernommen, trotzdem ist es angesichts der Personalentwicklung in den diakonischen Betrieben nicht einzusehen, dass einzelne Landeskirchen auf ihrem Recht zur Benachteiligung von konfessionslosen oder andersgläubigen KollegInnen beharren.
Daher fordert der GAMAV HN dringend dazu auf, die beiden Listen auszudrucken, massenhaft zu unterschreiben und die Unterschriften-Listen an die Bundeskonferenz (Buko) in Kassel zurück zu senden, um so unseren Forderungen nach längst überfälligen Änderungen des MVG.EKD den nötigen Nachhall zu verleihen!
Online verfügbar (ausdrucken und mitmachen):
Unterschriftenliste „Streichung der ACK-Klausel“ als PDF-Dokument zum Download (Dateigröße: 416 KB)