Kassel, 12.12.2019 – UNERHÖRT!

Kassel, 12.12.2019 - UNERHÖRT! Bundeskonferenz (Buko) prangert Rechtsbruch in der Diakonie Mitteldeutschland an

Bundeskonferenz (Buko) prangert Rechtsbruch in der Diakonie Mitteldeutschland an!

Auch in der Diakonie Mitteldeutschland streiten seit vielen Jahren Beschäftigte und Arbeitgeber über die Arbeitsrechtssetzung im sog. „Dritten Weg“. Die Kolleginnen und Kollegen in Thüringen, Sachsen-Anhalt und in Teilen Brandenburgs und Sachsens, fordern seit geraumer Zeit, ein Ende des Ost/West Gefälles bei den Arbeitsbedingungen verbunden mit dem Abschluss von ordentlichen Tarifverträgen. Sobald die diakonischen Arbeitgeber in Mitteldeutschland hierbei in der Vergangenheit unter Druck gerieten, reagierten sie mit einseitigen Änderungen des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (ARRG).

Auch die jüngste Entscheidung der dortigen Mitarbeitervertretungen, keine Mitglieder für die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) zu wählen, hat diesen Effekt ausgelöst. Mit der diesjährigen erneuten Änderung des ARRG sollen künftig solche Beschlüsse der Arbeitnehmerseite verhindert werden.
Die Buko sieht durch die Gesetzesänderung einen Verstoß gegen das MVG.EKD bzw. das MVG Anwendungsgesetz der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland. Die jeweiligen Gesetzeslagen sehen eindeutig vor, dass der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen Zeit für eine Stellungnahme bekommt. Diese Gelegenheit wurde ihm vorsätzlich nicht gegeben.

Die Vollversammlung der Buko hat dazu 12.12.2019 in Kassel beraten und in einer Stellungnahme diesen klaren Rechtsbruch der Arbeitgeber entschieden verurteilt!

Die aktuelle Stellungnahme der Bundeskonfernz gibt es hier als PDF-Dokument zum Download (Dateigröße: 186 KB)