Kassel, 12.05.2020

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Kurzarbeit in der Diakonie – VdDD empfiehlt Kürzung von Urlaubsansprüchen!

Buko erstellt gegenläufige Stellungnahme –
Der Verband Diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) hat in einem Rundschreiben an seine Mitglieder über seine Auffassung zur rechtlichen Situation zu Urlaubsansprüchen während der Kurzarbeit informiert. Darin vertritt der VdDD die Sichtweise, bei Kurzarbeit – analog zu Teilzeitregelungen – den Urlaubsanspruch von Beschäftigten kürzen zu können.
Auch die Diakonie Hessen (DH) hat sich in ihrem „Newsletter Arbeitsrecht“ 09-2020 diesem Standpunkt angeschlossen.

Allerdings verweist der VdDD – wie auch die DH – darauf, dass bei dieser Vorgehensweise mangels höchstrichterlicher Entscheidung ein Rechtsrisiko verbleibt.

Diese Sicht wird von der Bundeskonferenz (Buko) nicht geteilt. Sie verweist darauf, dass es keine generelle Regelung, gibt, die vorsieht, dass in Zeiten von Kurzarbeit der Urlaub zu kürzen wäre. Es sei fraglich, ob die vom VdDD genannten Urteile überhaupt auf die derzeitige Situation in den diakonischen Einrichtungen angewendet werden können.

Die Buko empfiehlt den Mitarbeitervertretungen u. a. bei Verhandlungen über den Abschluss von Dienstvereinbarungen zur Einführung von Kurzarbeit unbedingt einen Rechtsbeistand hinzuziehen!

Die Stellungnahme der Bundeskonferenz vom 12.05.2020 gibt es hier als PDF Dokument zum Download (Dateigröße: 447 KB)

 

Die Haltung der Diakonie Hessen dazu gibt es hier als PDF Dokument zum Download – Newsletter Arbeitsrecht vom 11.05.2020 – unter III Kurzarbeit und Urlaub S.6 (Dateigröße: 71 KB)