Buko Warnung: „Vorsicht Falle“!
Die Synode der EKD hat Ende 2018 in Würzburg verpflichtende Einigungsstellen im MVG.EKD mit Wirkung ab 2020 festgeschrieben. Damit müssen sich die Arbeitgeber künftig in sozialen und organisatorischen Angelegenheiten ernsthaft mit den Argumenten der Mitarbeitervertretungen auseinandersetzen. Doch zeichnen sich bereits jetzt mögliche Auswirkungen der handwerklichen Fehler bei der Ausgestaltung dieses Kirchengesetzes ab.
Erschwerend hinzu kommen sichtbare Absetzbewegungen der Arbeitgeber einiger diakonischer Landesverbände, die den Geist der „gleichen Augenhöhe“ im Verfahren und der damit verbundenen notwendigen betriebsnahen Verortung der Einigungsstellen verwässern wollen, indem sie diese als zentrale abgehobene Institutionen in der Nähe der Kirchengerichte abbilden möchten.
Die Bundeskonferenz (Buko) benennt in ihrer aktuellen Stellungnahme, die offensichtlichen Defizite und „Fallstricke“ der neuen Regelung im § 36 a MVG.EKD. Diese gibt es hier als PDF-Dokument zum Download (Dateigröße: 81 KB)