Tarifvertrag für die Altenhilfe im Bund – Buko nimmt Arbeitnehmerseite der ARK DD in die Pflicht!
Die Vollversammlung der Bundeskonfernz (Buko) hat in ihrer Vollversammlung am 06.02.2020 in Kassel, die Arbeitnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) unmissverständlich aufgefordert, die Dienstleitungsgewerkschaft ver.di, bei der Gestaltung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages für die gesamte Altenhilfe „aktiv und vorbehaltlos zu unterstützen.“
ver.di verhandelt derzeit mit dem Arbeitgeberverband BVAP* einen Tarifvertrag, der nach Abschluss auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden soll. Ein ambitioniertes Projekt, das die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege verbessern soll.
Die Mindestbedingungen des Tarifvertrages sollen nach der Erstreckung durch Bundesarbeitsminister Heil in der gesamten Altenpflege verbindlich gelten und stützen so das Lohnniveau von unten ab. Eine Unterschreitung ist dann nicht mehr möglich, wovon bislang vor allem private Pflegeanbieter profitieren. Bestehende bessere tarifvertragliche Regelungen bleiben erhalten. Erstmalig sind hierbei auch die Arbeitsrechtlichen Kommissionen der Caritas und der Diakonie eingebunden.
Die Bundeskonferenz (Buko) fordert die Arbeitnehmer Vertreter der in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) weiterhin auf, Farbe zu bekennen und „ihrer gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung“ dabei gerecht zu werden, indem sie die bekannten ver.di Positionen in diesem Verfahren „uneingeschränkt und sichtbar unterstützen.“
*Die Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) ist ein Zusammenschluss von Pflegeanbietern und Wohlfahrtsverbänden u.a. des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Diakonischen Dienstgeber in Niedersachsen, des Paritätischen Gesamtverbandes und der Volksolidarität. Ziel des Verbandes ist ein repräsentativer Tarifvertrag in der Pflege