Die gamav Information 2/2016 ist erschienen.
Das Thema „Kirchliches Arbeitsrecht“ beschäftigte uns auch in diesem Jahr mit unveränderter Intensität – dazu findet Ihr in dieser Info verschiedene Artikel. Unter anderem auch eine aktuelle Stellungnahme der Bundeskonferenz (Buko), die die Beteiligungsrechte der MAVen im MVG.EKD in ihrer vorliegenden Form kritisiert, und vor dem Hintergrund der kommenden EKD Synode Anfang November erneut grundlegende Änderungen zum Arbeitsrecht verlangt. In diesem Kontext steht ferner eine ver.di Veröffentlichung, die sich ebenfalls im Rückblick mit der Magdeburger Synode 2011 beschäftigt, die versprochen hatte, die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretungen zu stärken. Verdi hat sich einige „Thesen“ dazu genauer angeschaut. Zu welchen Rückschlüssen die ver.di Bundesverwaltung kommt, steht auch in diesem Heft.
Daneben trat ein neuer Themenkomplex mit in den Vordergrund: Die Arbeitsrechtssetzung auf der Bundesebene durch die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) in Berlin.
Viele werden sich nun fragen, was die ARK DD für eine Bedeutung für unser Arbeitsrecht haben könnte, schließlich gibt es ja in der Diakonie Hessen jeweils eigene AVR für Hessen-Nassau und für Kurhessen-Waldeck. Allerdings funktioniert die ARK KW seit 2016 gar nicht mehr und in HN sind die Arbeitnehmersitze der Diakonie per Notverordnung des Kirchenpräsidenten von Seiten der Verfassten Kirche besetzt. Im Raum steht die Ankündigung, dass – sollte eine Arbeitsrechtsregelung für die Diakonie Hessen nicht zustande kommen – die zentralen Arbeitsvertragsrichtlinien DD in Hessen übernommen und angewandt werden.
Vor dem Hintergrund der massiven Absenkungsforderungen der Diakonischen Arbeitgeber auf Bundesebene, über die auch in dieser Ausgabe zu lesen ist, mutet dieses Szenario durchaus bedrohlich und erpresserisch an. Das Motto heißt: wenn die hessischen Beschäftigten weiter die Bildung einer ARK verweigern, werden einfach die Zentral-ARK-Regelungen der Diakonie Deutschland „übergestülpt“.
Was können wir in Hessen dagegen tun? Zur Diskussion dieser Frage laden wir zu unserer nächsten Vollversammlung am 09. November 2016 nach Bad Vilbel ein.
Die gamav Information 2/2016 als PDF- Dokument zum Download gibt es hier.