EKHN Landessynode – Mahnwache für Tarifverträge

Vom 23.04. bis 25.04.2015 tagte die Landessynode der EKHN in Frankfurt am Main. In einer ersten Lesung stand das künftige Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG) für die Diakonie Hessen auf der Tagesordnung. Hierzu ist für 2016 folgendes zu erwarten:

1. Es wird weiterhin ein Kommissionsmodell mit einer ARK Diakonie Hessen vorgesehen. Die Vertretung der Mitarbeiter erfolgt durch die Entsendung im Rahmen von Verbänden, alternativ durch Urwahl. Die Gesamtausschüsse sollen als Gremien in das Besetzungsverfahren nicht mehr einbezogen werden!

2. Es wird parallel zu dem Kommissionsmodell die Möglichkeit zum Abschluss eines kirchengemäßen Tarifvertrages angelegt. Dies setzt die Bildung eines Arbeitgeberverbandes durch Mitglieder der Diakonie Hessen nach Tarifvertragsgesetz voraus. Der Arbeitgeberverband soll befähigt sein einen kirchengemäßen Tarifvertrag abzuschließen.
Ein Tarifvertrag kann branchenbezogen sein, z.B. nur Altenhilfe. Ein Beitritt in den Arbeitgeberverband wäre freiwillig.

3. Wenn eine Arbeitsrechtssetzung (nach 1. oder 2.) nicht gelingt, werden die betroffenen Arbeitsverhältnisse in die Kompetenz der ARK Diakonie Deutschland übergeleitet.

Zeitgleich tagte die Landessynode der EKKW im Kloster Haydau im nordhessischen Morschen. Beide Veranstaltungen wurden am 24.04. von Protesten aus der Mitarbeiterschaft der Diakonie Hessen begleitet.

Für Frankfurt riefen die ver.di Vertrauensleute aus dem diakonischem Bereich zu einer „Mahnwache für Tarifverträge“ vor dem Dominikanerkloster – dem Tagungsort der EKHN Synode – auf.

Viele Beschäftigte schlossen sich dem Protest an und forderten einen Tarifvertrag für alle Arbeitsbereiche in der Diakonie Hessen und die umfängliche Beteiligung der Gewerkschaften nach den Vorgaben des Bundesarbeitsgerichtes.

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