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SUMMARY:Wahlvorstandsschulung
DESCRIPTION:Mitarbeitendenvertretung\, Jugend- und Auszubildendenvertretung und Vertrauensperson der schwerbehinderten Arbeiternehmer:innen werden bis Ende April 2026 neu gewählt. Die Wahlen 2026 stehen quasi vor der Tür!\nWir\, der GAMAV DH bieten\, wie vor den Wahlen 2022\, Tagesseminare für MAVen und Wahlvorstände an. Der Zeitkorridor für die Wahlen liegt zwischen 01.01.2026 und 30.04.2026. Die amtierende MAV behält ihr Mandat bis mindestens 30.04.2026\, bei Verzögerungen im Wahlablauf kann sie bis maximal 31.10.26 übergangsweise die Geschäfte der MAV weiterführen. In Einrichtungen mit 15 – 100 Mitarbeitenden kann im vereinfachten Wahlverfahren gewählt werden – muss aber nicht. In einer Mitarbeiterversammlung\, die als Wahlversammlung eingeladen und vorbereitet wurde (siehe Wahlordnung §12 zu finden auf der Homepage: https://www.gamavdh.de) kann die Versammlung beschließen\, dass das vereinfachte Verfahren nicht durchgeführt wird. In diesem Fall beruft die MAV einen Wahlvorstand (siehe Wahlordnung §2)\, der die Wahl dann vorbereitet und durchführt. Die Entscheidung\, wie in Einrichtungen bis\n100 Beschäftigte gewählt wird liegt somit bei den Beschäftigten selbst. \nDie MAVen sollten sich schon im Vorfeld kundig machen und ggf. auch schulen\, damit die Wahlen gesetzeskonform und möglichst\nreibungslos durchgeführt werden können. Wir möchten wegen aktueller Anfragen folgendes zur Anmeldung nur für diese Schulungen ergänzen: Ihr könnt und solltet schon jetzt Plätze für Eure Wahlvorstände anmelden\, auch wenn\nnoch nicht genau feststeht\, welche Personen das sein werden; endgültig werden sie ja erst bis 30.11.2025 durch die MAV bestimmt.\nDas Anmeldeformular findet ihr auf Seite 35. Wir bitten Euch um baldige Rückmeldung. Es würde uns bei der Planung der Seminare sehr helfen\, wenn wir frühzeitig die Anzahl der Teilnehmer:innen kennen\, da die Seminare auf 25 Personen begrenzt\nsind. Gemäß § 13 (5) MVG.EKD haben Wahlvorstände für Schulungen Anspruch auf bezahlte Freistellung von bis zu zwei Arbeitstagen. Es dürfte also in allen Einrichtungen über 100 Beschäftigte kein Problem sein\, für 3 Wahlvorstände (und vielleicht auch für jemanden von der MAV) die Anmeldungen vorzunehmen. Unterlagen und offene Word-Dateien als Vorlagen für Wahlausschreiben\, Einladungen\, Protokolle\, Briefwahlverfahren etc. findet ihr auf unserer Homepage (https://www.gamavdh.de/arbeitsrecht/mav-wahl/)\nDer Teilnahmebeitrag von 250 € beinhaltet Kosten für den Tagungsort\, sowie Tagungsverpflegung/-getränke für die Teilnehmer:innen; die Reisekosten sind mit den Einrichtungen separat abzurechnen. \nDienstag\, 13.01.2026\nAnreise: ab 09.30 Uhr\nBeginn: 10:00 Uhr\nEnde: ca. 17.00 Uhr\nReferent*innen: Rechtsanwaltskanzlei Feuerhahn\nKosten: 250 €\nOrt: Brüderhaus Treysa\nElisabeth-Seitz-Straße 16\, 34613 Treysa\nAnmeldeschluss: 02.01.2026 \n\nHier geht`s zum Fortbildungsprogramm und Anmeldeformular 2026\nFortbildungsprogramm und Anmeldeformular \n\nKontakt für Anmeldungen & Rückfragen\nDiakonie Hessen\nGesamtausschuss der MAVen der Diakonie Hessen (GAMAV DH)\nSekretariat Geschäftsstelle\nFrau Annika Backofen\nKölnische Straße 136\n34119 Kassel \nTelefon: 0561-1095-3030\nE-Mail: kontakt(at)gamavdh.de
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